Die DGPRÄC – Ihre starke Interessenvertretung

Mit über 2000 Mitgliedern ist die DGPRÄC die offizielle Vertretung der deutschen Plastischen Chirurgie in Deutschland – seit 1979 auch international. Als Mitglied der DGPRÄC gehört man somit einer starken Interessenvertretung an, die sich für die Belange der Plastischen und Ästhetischen Chirurgen stark macht. Ein großes Weiterbildungsangebot und eine juristische Erstberatung gehören außerdem zum Leistungsspektrum.

Ordentliche Mitgliedschaft

Voraussetzung für eine Ordentliche Mitgliedschaft ist der in Deutschland erworbene Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung bzw. die von einer deutschen Landesärztekammer anerkannte, im Ausland erworbene Facharztbezeichnung Plastische (und Ästhetische) Chirurgie. Ordentliche Mitglieder müssen auf dem Gebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie tätig sein. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und beitragspflichtig.

Assoziierte Mitgliedschaft

Die Assoziierte Mitgliedschaft steht Ärzten offen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie befinden. Die Dauer der Mitgliedschaft ist grundsätzlich auf 4 Jahre begrenzt. Sie kann jedoch auf Antrag verlängert werden. Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind beitragspflichtig.

Internationale Mitgliedschaft

Die Ordentliche Mitgliedschaft Plastischer und Ästhetischer Chirurgen in einer internationalen Fachgesellschaft, welche Mitglied der international Confederation of Plastic Surgery Societies (ICOPLAST) ist, berechtigt, einen Antrag auf internationale Mitgliedschaft zu stellen. Solche Mitglieder sind beitragspflichtig, haben kein Stimmrecht.

Wie werde ich Mitglied?

Der Aufnahmeantrag (Download links) muss beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden. Für die Aufnahme sind drei Bürgen erforderlich, die ordentliche Mitglieder der Gesellschaft sind und den Antragsteller persönlich kennen. Die Namen der Antragsteller und ihr Tätigkeitsort werden mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung allen ordentlichen Mitgliedern bekannt gegeben. Falls gegen die Aufnahme des Antragstellers Einspruch erhoben wird, muss dieser begründet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Mitgliederversammlung, nach Empfehlung der Kommission “Mitgliederaufnahme“ mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahmeanspruch auf ordentliche oder assoziierte Mitgliedschaft besteht nicht.

Einmal gezahlt – dreimal dabei

Als Ordentliches DGPRÄC-Mitglied ist man automatisch Mitglied in drei weiteren Gesellschaften: im Weltverband „International Confederation of Plastic Surgery Societies“ (ICOPLAST), „European Society of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery“ (ESPRAS) sowie Assoziiertes Mitglied in der „Deutschen Gesellschaft für Chirurgie“ (DGCH). Ordentliche DGPRÄC-Mitglieder dürfen das ESPRAS-Logo zur Eigenwerbung nutzen. Das Logo der DGCh kann nicht genutzt werden.