Adipositas und ihre Folgen: Körperstraffungsoperationen – wenn der Hautmantel wieder passt!

Leipzig, 25.09.2025 – „Bei starkem Gewichtsverlust, sei es durch bariatrische Eingriffe, so genannten „Abnehmspritzen“ oder eine nachhaltige Ernährungsumstellung, kann der Hautmantel und das Unterhautfettgewebe sich häufig nicht mehr zurückbilden, es kommt quasi nicht mehr mit,“ leitet Prof. Dr. Adrian Dragu, Direktor der Abteilung für Plastische und Handchirurgie im Universitäts-Centrum für Orthopädie, Unfall- & Plastische Chirurgie des Carl Gustav Carus Universitätsklinikum Dresden ein. Häufig verblieben überschüssige Haut- und Fettgewebsanteile, insbesondere im Bereich des Bauches, aber auch im Bereich des Gesäßes, im Bereich der Oberschenkel sowie im Bereich der Brüste und der Oberarme, die die Beweglichkeit einschränken und/oder Entzündungen der Haut provozieren. Hier könne die Plastische Chirurgie helfen, dürfe es aber häufig nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse

Sorgfältige Indikationsstellung
„Insbesondere so genannte Fettschürzen am Bauch schränken die Mobilität erheblich ein. Hinzu kommt, dass vor allem an Bauch und Brust dauerhaft Haut auf Haut liegt. Dies führt unweigerlich zu einem feuchten Klima sowie Reibung und damit zu dauerhaften Entzündungen und Pilzerkrankungen. So ergibt sich bei diesen Patienten und Patientinnen die medizinische Notwendigkeit einer körperformenden Straffung in spezifischen Körperregionen“, berichtet der Plastische Chirurg aus der Praxis. Hinzu käme das seelische Leid Betroffener, die viel auf sich genommen hätten, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können und dann aus Scham weiter eingeschränkt seien. „Obgleich die unter meiner Beteiligung 2018 erstellte und in Aktualisierung befindliche Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“ den Bedarf ganz klar adressiert und mit starkem Expertenkonsens die regelhafte Vorstellung in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie empfiehlt, ist das nach meiner Erfahrung längst nicht immer der Fall“, berichtet Dragu aus der Praxis.

Die Kostenübernahme
Hätten es Betroffene dann in die Sprechstunde geschafft, so beginne in der Auseinandersetzung mit der Krankenkasse der nächste Kampf. „Die Kostenübernahme ist immer eine Einzelfallentscheidung, sie erfordert regelhaft die Vorstellung beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse, der dann meist fachfremd die Indikation prüft“, berichtet Dragu. Dies sei nicht nur entwürdigend für Patientinnen und Patienten, es untergrabe letztlich auch die ärztliche Diagnose und Behandlungsfreiheit. „Wir stellen sorgfältig die Diagnose und wissen sehr wohl zwischen medizinisch notwendigem Eingriff und ästhetischer Korrektur zu unterscheiden“, empört sich der Plastische Chirurg und stellt klar: „Diese langwierigen Antragsverfahren verschlingen Ressourcen und entwürdigen die Patientinnen und Patienten. Ich würde mir hier Vertrauen in unsere Urteilskraft wünschen. „Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zeigt aber auch, es gibt offenbar große regionale Unterschiede, das ist weder fair noch nachvollziehbar. Bei uns in Dresden scheint die Situation noch halbwegs erträglich“, so Dragu.

Ein weitreichender Eingriff
Zuletzt stellt Dragu klar, dass es sich bei den erforderlichen Operationen um weitreichende Eingriffe handelt. Wichtig sei, dass die Straffungsoperationen von qualifizierten Operateuren durchgeführt würden. Daher rate die Leitlinie, dass jeder Patient nach starker Gewichtsabnahme die Möglichkeit erhalten solle, sich einem Plastischen Chirurgen vorzustellen. Schließlich verweise die Leitlinie auch auf Studien, die belegen, dass trotz der häufig langen und sichtbaren Narben die Lebensqualität positiv beeinflusst werde und das Gewicht konstant bleibe. „Dies deckt sich auch mit meinen klinischen Erfahrungen“, erläutert Dragu abschließend.

Weiterführende Links:
S3 Leitlinie metabolische Chirurgie
Patientenleitlinie