Glossar

Acetylsalicylsäure

Häufig eingesetzter Wirkstoff gegen Schmerzen, Fieber und Entzündungen (z. B. in Aspirin). Die entzündungshemmende Säure wurde schon im antiken Griechenland aus dem Saft der Weidenrinde gewonnen. Doch erst 1897 gelang es, den Wirkstoff synthetisch in reiner Form herzustellen und als Medikament „Aspirin“ zu vermarkten. Acetylsalicylsäure hemmt die Blutgerinnung und sollte daher vor einer Operation nicht eingenommen werden.


ambulant

Das Wort „ambulant“ stammt von dem lateinischen „ambulare“ (= spazieren gehen) ab. Sowohl niedergelassene Ärzte als auch Polikliniken oder Tageskliniken bieten ambulante Operationen und Betreuung an.


Anästhesist

Der Facharzt für Anästhesiologie (bzw. Anästhesie) hat nach dem Medizinstudium eine fünfjährige Weiterbildung absolviert. Er betäubt den Patienten vor einem Eingriff und kontrolliert dessen Blutdruck, Herzfrequenz, Körpertemperatur und Atemfrequenz. Er ist während einer Operation oder einem diagnostischen Eingriff (z. B. einer Darmspiegelung) verantwortlich für den teilweise oder vollständig betäubten Patienten.


Antibiotikum

Unter dem Begriff „Antibiotikum“ versteht man heute Stoffwechselprodukte von Pilzen, Bakterien, Pflanzen und Tieren, die andere Mikroorganismen (z. B. Bakterien) im Wachstum hindern oder abtöten. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurde die antibakterielle Wirkung von Schimmelpilzen entdeckt. Eines der bekanntesten Antibiotika, das „Penicillin“, wurde Ende der 1920er-Jahre von Alexander Fleming entdeckt. Ein Problem der modernen Medizin stellt heute die wachsende Resistenz einzelner Bakterien gegen die Wirkung von Antibiotika dar. Der „Multiresistente Staphylococcus Aureus“ (MRSA) etwa tauchte erstmals in den 1960er-Jahren in Großbritannien auf und ist gegen die Mehrzahl der verkauften Antibiotika immun.


AWMF

Die „Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften“ (AWMF) besteht seit 1962 und ist der deutsche Dachverband der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Seit 1995 koordiniert die AWMF die Entwicklung medizinischer Leitlinien. Mehr unter http://awmf.org/


Belegabteilung / -betten

Der Arzt nutzt einzelne Betten/Räume eines Krankenhauses/einer Klinik, um dort zu behandeln. Um Patienten operieren zu können, benötigt ein Arzt eine geeignete Infrastruktur (Betten, sanitäre Anlagen, Narkose-Arzt, …). Viele Ärzte schließen dafür Verträge mit einem Krankenhauses oder einer Klinik, um dort einzelne Betten und Räume nutzen zu können. Man nennt sie dort „Belegärzte“.


Drainage

Bei einer „inneren Drainage“ werden Blut, Sekret oder Gase innerhalb des Körpers abgeleitet (z. B. in Speiseröhre, Magen oder Darm). Bei einer „äußeren Drainage“ erfolgt die Ableitung aus dem Körper nach außen. Die Drainage-Methoden sind vielfältig und bedienen sich einfacher physikalischer Wirkprinzipien (z. B. Schwerkraft, Unterdruck, verbundene Röhren). In der Regel aber gelangen die abzuleitenden Stoffe durch einen Gummischlauch in einen Auffangbehälter.


Embolie

Es gibt verschiedene Arten der Embolie, die entweder nach Ursache (z. B. Fettembolie, Luftembolie, …) oder Ort (z. B. Lungenembolie, Arterielle Embolie, …) benannt werden. Die Thrombembolie (Verschluss durch ein Blutgerinnsel) kommt am häufigsten vor – entweder in den Arterien des Gehirns (Schlaganfall) oder in den Beinvenen. Über 20.000 Menschen sterben in Deutschland jährlich an einer Embolie.


Epithese

 

Das Wort „Epithese“ stammt von dem griechischen „epithesis“ (= herauflegen) ab. Mit den aufwendig gestalteten Stücken aus Kunststoff, Metall, Glas, Gummi oder Porzellan werden Körperdefekte ausgeglichen. Dabei erfüllt die Epithese, anders als Prothesen und Orthesen, keine funktionelle Aufgabe. Sie wird aus ästhetischen Gründen angewandt, etwa zur sozialen Wiedereingliederung nach Tumoroperationen oder Kriegsverletzungen.

Zur Befestigung der werden heute Metallstifte implantiert, an denen die Epithese mit Hilfe von Klammern, Knöpfen oder Magneten verankert wird. Bei kleineren Epithesen (z. B. einer Nasenspitze) ist auch die Befestigung mit Klebstoff möglich.

 


GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung aller medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist Abrechnungsgrundlage bei Patienten, die ihre Behandlung selbst bezahlen (in der Regel privat versicherte Patienten) sowie für alle anderen Leistungen, die von einem Arzt in Deutschland in Rechnung gestellt werden. Die GOÄ teilt jeder Leistung und jedem Verbrauchsmaterial eine Ziffer zu, die eine bestimmte Summe wert ist.