9. Tag des brandverletzten Kindes:
„Noch ganz klein – schon brandverletzt!“

Berlin – Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember 2018 warnt unter dem Motto „Noch ganz klein – schon brandverletzt“ vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen bei Säuglingen, Neugeborenen und Kleinkindern. „Eine Aktion von ,Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.‘, die wir gerne unterstützen“, berichtet Prof. Dr. Riccardo Giunta, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „Schließlich ist die Behandlung Brandverletzter eine der vier tragenden Säulen der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie, und unsere Mitglieder sehen täglich, welch dramatische Folgen thermische Verletzungen haben können“, führt der Plastische Chirurg weiter aus.

Aufklärung schützt!
76 Prozent aller thermisch verletzten Kinder sind jünger als fünf Jahre. Sie müssten, so Giunta, häufig lebenslang unter der Folgen einer Verbrennung leiden und im Laufe ihres Lebens, insbesondere im Wachstum, mehrfach nachoperiert werden. „Der Narbenzug kann die Bewegungsfähigkeit einschränken, und weitere ästhetische Korrekturen sind häufig notwendig“, berichtet Giunta aus der ärztlichen Praxis. Umso bedeutender sei das Engagement von „Paulinchen“. Zusammen mit vielen Aktionspartner aus ganz Deutschland macht „Paulinchen“ auf die hohen Unfallzahlen aufmerksam, um Kinder vor den schwerwiegenden Folgen zu schützen. Kommt es zu einer Verbrennung, unterstützt „Paulinchen“ Betroffene und ihre Familien. „Bereits seit 25 Jahren macht sich ,Paulinchen‘ für Schwerbrandverletzte Kinder stark – ein ehrenamtliches Engagement, das auch den behandelnden Ärzten ungemein hilft“, lobt Giunta.

Achtung – heiß und flüssig
„Zu der Hauptunfallursache bei Kindern unter fünf Jahren zählt die Verbrühung durch beispielsweise eine Tasse mit heißem Tee“, betont Adelheid Gottwald, Vorsitzende von „Paulinchen“. „Die Kinderhaut ist im Vergleich sehr viel dünner. Deshalb reicht bereits eine Tasse mit heißem Tee aus, um 30 Prozent der Körperoberfläche eines Kleinkindes zu verbrühen“, weiß Adelheid Gottwald. Präventionsarbeit ist wesentlich, um Eltern, Verwandte und Angehörige auf Unfallgefahren hinzuweisen und zu zeigen, wie man kleine Kinder vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen schützen kann.

Beim neunten „Tag des brandverletzten Kindes“ beteiligen sich mehr als 100 Aktionspartner aus ganz Deutschland. Kliniken, Feuerwehren, Kitas, Arztpraxen und Firmen machen auf die hohen Unfallgefahren aufmerksam, wie etwa mit einer Rallye durch das Krankenhaus oder einem Info-Stand. Aktionspartner in Ihrer Umgebung finden Sie unter:
www.tag-des-brandverletzten-kindes.de/aktionen/#TDBK2018

 

So schützen Sie Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder:

  • heiße Flüssigkeiten nicht am Tischrand abstellen
  • Kabel (Wasserkocher) und Tischdecken nicht herunterhängen lassen
  • heiße Oberflächen wie Kaminöfen oder Herdplatten absichern
  • Badewassertemperatur kontrollieren
  • Wärmflaschen fest verschließen
  • Streichhölzer und Feuerzeuge außer Reichweite von Kindern aufbewahren
  • Speisen aus der Mikrowelle umrühren und probieren (Temperatur)
  • Steckdosen sichern
  • Föhn und Heizdecken nicht in Babybettchen legen
  • Vorsicht mit Rotlichtlampen
  • Putzmittel sicher wegschließen