„Kinder nie allein in der Nähe des Feuers lassen!“ – DGPRÄC warnt vor Gefahren beim Grillen

Berlin, 06.04.2017 – Für viele Grill-Fans beginnt mit steigenden Temperaturen die Fleisch-Saison. Laut Statistischem Bundesamt importierten die Deutschen für diese Leidenschaft allein 227.000 Tonnen Holzkohle im Jahr 2015. Leider bleibt der Respekt vor den Gefahren des offenen Feuers dabei oft auf der Strecke. „Jahr für Jahr kommt es zu 4000 bis 5000 Unfällen beim Grillen mit mindestens zehn Prozent lebensbedrohlichen Verletzungen, die in Verbrennungszentren behandelt werden müssen“, warnt Prof. Dr. Henrik Menke, Leiter des Referats Verbrennung in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „Wer einige Grundregeln beachtet, kann jedoch die meisten Risiken vermeiden.“

Gefährlich: Flüssige Grillanzünder
Der sichere Umgang beim Grillen beginnt schon mit der Auswahl eines geeigneten standsicheren Grills. Geprüfte Geräte sind an der am Gerät angebrachten Nummer „DIN EN 1860-1“ (oder an der zuvor geltenden DIN 66077) zu erkennen. Flüssige Grillanzünder gehören zu den häufigsten Unfallquellen und sind für etwa drei von vier Verbrennungsverletzungen beim Grillunfall verantwortlich. Daher sind Spiritus, Alkohol oder gar Benzin als Brandbeschleuniger verboten: Auf die teils schon glühenden Kohlen gegossen, kommt es zur Verpuffung mit explosionsartiger Wirkung und Temperaturen über 1000 Grad. Geprüfte Grillanzünder tragen das Prüf- und Überwachungszeichen „DIN EN 1860-3“ (oder die zuvor geltende DIN 66358). Dabei sollte festen Grillanzündern der Vorzug gegeben werden.

Kinder sind häufigste Unfallopfer
Fettspritzer können beim Grillen zu tiefen Brandverletzungen insbesondere an unbedeckten Körperteilen wie Händen, Armen und Gesicht führen. Und durch Funkenflug kann leicht brennbares Material wie Kleidung, Papier oder trockene Pflanzen in der Umgebung des Grills entzündet werden. „Insbesondere Kinder sind gefährdet und zählen zu den häufigsten Unfallopfern. Sie werden von der Faszination des Feuers angezogen und kennen die Risiken nicht“, warnt Prof. Menke, der als Leiter des Zentrums für Schwerbrandverletzte Hessen am Klinikum Offenbach oft Kinder versorgen muss. „Daher sollte man Kinder beim Grillen nie alleine in der Nähe des Feuers lassen – auch nicht kurz, wirklich nie!“ Nach dem Ende des eigentlichen Grillvorganges droht Gefahr durch noch glimmende Asche auf dem Grillgerät. Die Holzkohlereste dürfen erst nach vollständiger Abkühlung entsorgt werden. Unter Beachtung dieser wesentlichen Kriterien lässt sich das Risiko für Grillunfälle stark verringern.

Fazit: Für einen unbeschwerten Grillabend sollten sie folgendes beachten:

  • die Verwendung eines standsicheren Grillgerätes (DIN EN 1860-1 oder DIN 66077) auf ebenem Rasen oder auf Steinböden
  • nur im Freien grillen, nicht unter Sonnen- oder Regenschirmen
  • niemals Brandbeschleuniger wie flüssigen Spiritus, Alkohol oder gar Benzin verwenden
  • nur zertifizierte Grillanzünder aus Feststoff einsetzen (DIN EN 1860-3 oder DIN 66358)
  • keine flatternde oder leicht entzündliche Kleidung tragen, Schutzhandschuhe benutzen
  • Vorsicht bei Umgang mit Feuer in alkoholisiertem Zustand
  • Kinder in ausreichendem Abstand (zwei bis drei Meter) und niemals ohne Aufsicht am Grill lassen
  • die verbleibende Glut bis zum Ausbrennen oder Löschen beaufsichtigen
  • für alle Fälle eine Löschdecke, Sand oder einen Feuerlöscher bereithalten
  • brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern ersticken

Kommt es trotz allem zu Verbrennungen, gilt:

  • Ersticken der Flammen mit Decken oder indem Verbrennungsopfer auf dem Boden gewälzt wird
  • Verbrennungen sofort für 10-15 Minuten mit kaltem Leitungswasser kühlen – keine Eiswürfel oder Eiswasser benutzen (Unterkühlungs-Gefahr!)
  • keine Blasen öffnen
  • tabu: „Hausmittel“ wie Mehl, Puder, Öle, … oder Wattebausche – diese verunreinigen die Wunden und erschweren die ärztliche Behandlung
  • bei aufgetretenen Brandverletzungen den Arzt aufsuchen
  • größere Brandverletzungen oder Verbrennungen an schwierigen Regionen (z. B. Gesicht oder über Gelenken) sollten in spezialisierten Kliniken mit einem Zentrum für Brandverletzte behandelt werden. Die Adressen sind allen Notärzten bekannt.

Eine Übersicht der Verbrennungszentren in Deutschland finden Sie hier:

http://www.dgpraec.de/plastische-chirurgie/verbrennungschirurgie/