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Die DGPRÄC – Ihre starke Interessenvertretung
Mit über 1400 Mitgliedern ist die DGPRÄCDeutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen eine der größten Fachgesellschaften innerhalb des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen. International ist sie seit 1979 die offizielle Vertretung der deutschen Plastischen Chirurgie. Als Mitglied der DGPRÄCDeutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen gehört man somit einer starken Interessenvertretung an, die sich für die Belange der Plastischen und Ästhetischen Chirurgen stark macht. Ein großes Weiterbildungsangebot und eine juristische Erstberatung gehören außerdem zum Leistungsspektrum.

Ordentliche Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine Ordentliche Mitgliedschaft ist der in Deutschland erworbenen Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie in der jeweils gültigen Fassung der Weiterbildungsordnung. Alternativ kann eine vergleichbare, in Deutschland anerkannte ausländische Facharztqualifikation verbunden mit der Mitgliedschaft, in der von der IPRAS anerkannten nationalen Gesellschaft des Landes, in dem praktiziert wird, anerkannt werden. Ordentliche Mitglieder müssen auf dem Gebiet der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie tätig sein. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und beitragspflichtig.
Assoziierte Mitgliedschaft
Die Assoziierte Mitgliedschaft steht Ärzten offen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie befinden. Die Dauer der Mitgliedschaft ist grundsätzlich auf 6 Jahre begrenzt. Sie kann jedoch auf Antrag verlängert werden. Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht und sind beitragspflichtig.
Wie werde ich Mitglied?
Der Aufnahmeantrag (Download rechts) muss beim geschäftsführenden Vorstand gestellt werden. Für die Aufnahme sind 3 Bürgen erforderlich, die ordentliche Mitglieder der Gesellschaft sind und den Antragsteller persönlich kennen. Die Namen der Antragsteller und ihr Tätigkeitsort werden mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung allen ordentlichen Mitgliedern bekannt gegeben. Falls gegen die Aufnahme des Antragstellers Einspruch erhoben wird, muss dieser begründet werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Mitgliederversammlung, nach Empfehlung der Kommission “Mitgliederaufnahme“ mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahmeanspruch auf ordentliche oder assoziierte Mitgliedschaft besteht nicht.
Einmal gezahlt - dreimal dabei
Als Ordentliches DGPRÄC-MitgliedDeutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen ist man automatisch Mitglied in drei weiteren Gesellschaften: "International Confederation for Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery" (IPRAS), "European Society of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery" (ESPRAS) sowie Assoziiertes Mitglied in der "Deutschen Gesellschaft für Chirurgie" (DGCH).
DGPRÄC Aufnahmeantrag
nächster Einreichtermin: 27. Juli 2012



