GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung aller medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist Abrechnungsgrundlage bei Patienten, die ihre Behandlung selbst bezahlen (in der Regel privat versicherte Patienten) sowie für alle anderen Leistungen, die von einem Arzt in Deutschland in Rechnung gestellt werden. Die GOÄ teilt jeder Leistung und jedem Verbrauchsmaterial eine Ziffer zu, die eine bestimmte Summe wert ist.