Antrag gegen Ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen:
Plastisch-Ästhetische Chirurgen begrüßen Initiative der Unionsfraktion

Berlin – Der laut Medienberichten von der Unionsfraktion vorbereite Antrag, wonach ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen nur noch erlaubt sein sollen, wenn sich zwei Ärzte unabhängig voneinander aus medizinischen Gründen dafür aussprechen, sei grundsätzlich zu begrüßen, führt Dr. Marita Eisenmann-Klein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen einleitend aus.

Dieses Vorhaben gehe konform mit den Maßnahmen, die gemeinsam mit Politik, Bundesärztekammer und anderen in der „Koalition gegen den Schönheitswahn“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erarbeitet wurden. Dabei ergänze dieser Antrag die bisher geleistete Arbeit: „So haben unsere Vertreter in den europäischen Gremien mit Unterstützung der Bayerischen EU Ministerin Emilia Müller beim Europäischen Parlament bereits die Empfehlung durchsetzen können, keine Brustimplantate für ästhetische Zwecke bei Jugendlichen unter 18 Jahren anzuwenden. Auch Fettabsaugungen beim noch nicht vollständig entwickelten Körper werden von uns grundsätzlich abgelehnt“, stellt Dr. Eisenmann-Klein klar.

Dass, wie in den Medienberichten dargestellt, 100.000 Jugendliche unter dem 20. Lebensjahr im Jahr operiert werden, ist für die Präsidentin des Berufsverbandes der Plastischen Chirurgen nicht nachvollziehbar: „Unsere Mitglieder operieren im Jahr insgesamt ca. 16.000 Jugendliche und Kinder – nahezu ausschließlich Ohrkorrekturen!“, stellt die Plastische Chirurgin klar und berichtet, dass es sehr selten Ausnahmen gebe. So würden extreme Brustasymmetrien oder extreme Nasendeformitäten nach psychiatrischer Beratung und Empfehlung im Einzelfall auch bei jüngeren Patienten operiert werde. Gerade für solche Fälle aber auch bei Ohrdeformitäten sei bei der Formulierung des Gesetzestextes darauf zu achten, dass für Fälle, in denen eine psychologische oder psychiatrische Indikation den Eingriff notwendig mache, auch nach der Gesetzesänderung Behandlungen noch möglich sind.