Bochumer Urteil gegen Kosmetikerin:
Faltenunterspritzung nur durch Fachärzte!

Berlin, 17.12.2019 – Dies fordert Prof. Dr. Dr. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), angesichts des heutigen, aus seiner Sicht zu milden, Urteils des Bochumer Landgerichts. Eine Kosmetikerin hatte sich als Heilpraktikerin ausgegeben und rund 2.000 Patienten in Privatwohnungen oder Hotels behandelt, sieben Patienten verklagten die 27jährige, die zudem wegen Steuerhinterziehung vor Gericht stand. Das Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Sowohl der Anwalt der Kosmetikerin als auch die Staatsanwaltschaft kündigten Revision an. Der Staatsanwalt prüft dazu 175 weitere Fälle von Kundinnen, bei denen eine gefährliche Körperverletzung im Raum steht.

Social Media, junge Zielgruppe, unzureichende Rechtslage!
An den Bochumer Fällen zeige sich, so Prantl, dass eine rechtliche Regulierung in drei Bereichen dringend notwendig sei, um Patienten wirksam zu schützen. „Über Soziale Medien werden immer jüngere Zielgruppen erreicht. So auch bei den beiden Kosmetikerinnen aus Bochum, die offenbar auch eine erhebliche Reichweite als Influencerinnen hatten. Dies animiert Patienten nach einer sehr oberflächlichen Information Behandlungen durchführen zu lassen“, stellt der Plastische Chirurg fest und fordert eine weitreichende Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes, um hier auch in den Sozialen Medien wirksam schützen zu können. Schließlich erscheine das Angebot in den Auftritten stets komplikationslos, zugleich würden junge Menschen die Qualifikation des Behandlers nicht immer sorgfältig prüfen. „Hier sehen wir die zweite rechtliche Lücke“, erklärt Prantl. Da Hyaluronsäure ein frei verkäufliches Medizinprodukt ist, könnten unqualifizierte Anwender dies problemlos erwerben, daher fordert die DGPRÄC seit 2013 diese als Medizinprodukt der Klasse III einzustufen, damit wäre nur noch eine Abgabe an Ärzte möglich. Schließlich, so der Plastische Chirurg, müsse die Heilpraktikerordnung angepasst werden. Es brauche Jahre, so Prantl, bis ein Arzt die Gesichtsanatomie so gut kenne, dass er einen Patienten behandle, für ihn sei daher völlig unverständlich, warum Heilpraktiker für diese Eingriffe zugelassen seien.

Anbieter sorgfältig auswählen
„Wenn Sie Hyaluronsäuren aus Versehen in ein Blutgefäß oder in einen Nerv spritzen, kann dies ernste Folgen haben. Teile des Gesichts können absterben – oder Sie können erblinden“, warnt der Plastische Chirurg. Ein Laie könne die Gefahren weder abschätzen noch die Folgen einer fehlerhaften Unterspritzung behandeln. Das günstige Hyaluronsäure-Angebot könne für den Patienten so schnell zu einer großen Gefahr werden. Wer sich für eine Hyaluronsäure-Behandlung interessiert, sollte daher nicht nur auf den Preis achten. „Patientinnen und Patienten sollten sich für die Wahl des Anbieters Zeit lassen“, rät Prantl. „Stellen Sie sicher, dass Ihr Arzt weiß, was er tut. Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügt nicht nur über das nötige anatomische Wissen, sondern kann bei Komplikationen auch schnelle Hilfe leisten.“

Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie finden Patientinnen unter:
https://www.dgpraec.de/patienten/arztsuche/