Gegendarstellung:
Ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen: Zahlen und Forderungen

Berlin – Anlässlich ihrer Jahrestagung hat die Deutsche Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie (DGPW) mitgeteilt, dass die Zahl der „Schönheits-OPs“ zwischen 1990 und 2002 von 109 000 auf 660 000 pro Jahr versechsfacht habe. „Dies deckt sich in keiner Weise mit den von uns erhobenen Zahlen“, erklärt Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen und führt aus, dass die Mitglieder des Berufverbandes der Plastischen Chirurgen Deutschlands im Jahr 1990 109.000 Eingriffe vorgenommen hätten und im Jahr 2004 700.000 Eingriffe. „Dies umfasst alle Eingriffe unseres Fachgebietes, also rekonstruktive- und ästhetische Eingriffe sowie die Hand-/ und Verbrennungschirurgie“, stellt er klar.

Mit falschen Zahlen zum Ziel
Zum wiederholten Male seien damit offenbar Zahlen der DGPRÄC unreflektiert und falsch übernommen worden, um politische Ziele anzustreben, empört sich Germann. Ähnlich rätselhaft erscheine ihm die Angabe der DGPW, dass jeder vierte ästhetische Patient zwischen 15 und 25 Jahre alt sei. „Mir ist völlig rätselhaft, wie man auf diese Zahl kommt, bei uns lag der Anteil an Kindern und Jugendlichen (unter 20) im Jahr 2004 unter 10 Prozent, wobei hier die Korrektur abstehender Ohren weitaus am häufigsten vorkommt“, stellt Germann klar und führt aus, dass ihm unverständlich sei, warum die DGPW, die im Rahmen der Bundestagsanhörung zum Verbraucherschutz bei Schönheitsoperationen angehört wurde und ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen verurteilt, aber kein Verbot gefordert habe, nun ihre Position geändert hat.

Verbot führt zu Ausgrenzung
Die DGPRÄC hatte in ihrer Stellungnahme zur Anhörung darauf hingewiesen, dass hier willkürlich mit bis zu 10.000 Eingriffen, basierend auf einer Umfrage der DGPRÄC aus dem Jahr 2004 argumentiert und dabei offensichtlich bewusst verschwiegen wurde, dass es sich hierbei fast ausschließlich um die Korrekturen von so genannten Fehlbildungen, zumeist der Ohren, handele. „Somit also um chirurgische Maßnahmen, denen ein starker psychischer Leidensdruck vorausgegangen ist. Wir würden uns gegen ein Verbot nicht sperren, weisen aber darauf hin, dass bei der schwierigen Abgrenzung von rein ästhetisch und medizinisch indiziert die Gefahr besteht, dass auch psychologisch indizierte Eingriffe dann durch das Raster fallen“, stellt Germann klar. Und erinnert daran, dass für Eingriffe bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen müsse, er gehe davon aus, dass Plastische und Ästhetische Chirurgen sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind und die von der DGPW geforderte Zweitmeinung im Zweifel ohnehin einholen und auch auf psychologische Gutachten zurückgreifen.