Patientensicherheit in der Plastischen Chirurgie II:
Vorsicht bei der Arztwahl – die Qualifikation ist entscheidend!

Potsdam, 14. Oktober 2021 – „Mit einem aktuellen Gerichtsverfahren gegen einen Düsseldorfer Internisten, in dessen Praxis es in Folge von Gesäßvergrößerungen zu zwei Todesfällen kam, rückt eine Schattenseite der Ästhetischen Chirurgie, nämlich die Gefährdung von Patienten durch unqualifizierte Operateure, erneut in den Focus“, leitet Prof. Dr. Henrik Menke, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) ein.

Die Rechtslage
„Dieser dramatische Fall zeigt erneut eindrücklich, dass die Rechtslage in Deutschland bei weitem nicht ausreichend ist, um Patienten wirksam vor unqualifizierten Operateuren zu schützen“, konstatiert Menke. Schließlich habe der Internist keinerlei operative Ausbildung, konnte diese Eingriffe aber trotzdem über Jahre und sogar noch nach Bekanntwerden des ersten Falls weiter durchführen. Zwar schreibe die Berufsordnung vor, dass Ärzte nur solche Eingriffe durchführen dürfen, die sie in ihrer Weiterbildung erlernt haben, werde dagegen verstoßen, würde dies aber juristisch und berufsrechtlich in der Regel nicht sanktioniert. Dies vor allem, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 urteilte, dass Ärzte bei Selbstzahlern auch außerhalb ihres Fachgebiets tätig werden dürfen. Entscheidender Qualifikationsnachweis sei die Approbation.” Eine Entscheidung, die den Patientenschutz in diesem sensiblen Bereich der wunscherfüllenden Medizin im Grunde ausgehebelt habe, bedauert Menke. „Im Ergebnis sehen wir mit wachsender Popularität ästhetischer Eingriffe und einer Ausweitung der Anbieter solcher Eingriffe immer mehr Komplikationen“, berichtet der Plastische Chirurg aus der täglichen Praxis und ergänzt, dass zahlreiche Appelle an den Gesetzgeber, hier eine Änderung zu erreichen, leider verhallten. „Wir werden das Verfahren und die Konstituierung einer neuen Bundesregierung nun erneut zum Anlass nehmen, mit der Politik Wege zu suchen, die Patientensicherheit in diesem Bereich zu erhöhen“, kündigt Menke an.

Soziale Medien als Verstärker
Verstärkt werde das Problem der Patientengefährdung aufgrund der niedrigschwelligen Ansprache immer jüngerer Patienten durch die Sozialen Medien. „Hier erwecken einige Anbieter den Eindruck, dass alles machbar sei, Komplikationen werden dabei komplett ausgeblendet, Informationen sind in den seltensten Fällen sachlich und informativ, die Qualifikation der Anbieter kaum überprüfbar“, bedauert Menke. Dabei könne es durchaus sinnvoll sein, über Soziale Medien Informationen zum Thema anzubieten. „Die DGPRÄC hat daher eine Task Force Social Media gegründet. Mit ihr möchten wir das Bewusstsein unserer Mitglieder weiter stärken, wie sie die Inhalte der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie so transportieren können, dass wir mündige Patienten in ihrer Entscheidungsfindung und Recherche objektiv unterstützen, ohne dabei einen Bedarf oder überhöhte Erwartungen zu wecken“, schließt der Plastische und Ästhetische Chirurg.