Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion zu Schönheitsoperationen:
Plastische und Ästhetische Chirurgen begrüßen Patientenschutz

Berlin – Ein Verbot medizinisch nicht notwendiger ästhetischer Eingriffe („Schönheitsoperationen“) bei Minderjährigen fordern Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion nun in einem Positionspapier. Weitere Eckpunkte sind der Schutz und die Definition des Begriffs „Schönheitschirurgie“, der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei der Ärztekammer sowie ein Entschädigungsfonds für die Opfer ärztlicher Kunstfehler. „Manches davon ist überfällig, anderes geht an der Realität vorbei“, konstatiert Prof. Dr. Peter Vogt, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC).

Ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen
„Wir möchten uns hier nicht sperren, weisen aber, wie bereits bei der Bundestagsanhörung im April 2008 zum Thema und auch beim letzten Vorstoß von MdB Spahn im Januar 2011 darauf hin, dass es sich bei ästhetischen Eingriffen an Minderjährigen um ein marginales Problem handelt“, leitet Vogt ein. Wie in allen vorangegangen Debatten sei erneut eine Erhebung der DGPRÄC (seinerzeit noch „Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen“ – VDPC) aus dem Jahr 2004 falsch zitiert worden. Die angeführten zehn Prozent Eingriffe bei Minderjährigen bezogen sich seinerzeit auf sämtliche plastisch-chirurgischen Operationen wie etwa Fehlbildungen der Hand oder die Behandlung von Verbrennungsfolgen. Neuere Daten einer noch nicht abgeschlossenen Umfrage zum Jahr 2011 zeigten, dass lediglich 1,16 Prozent der ästhetischen Eingriffe durch Plastische und Ästhetische Chirurgen an Minderjährigen durchgeführt worden seien. „Hier steht die Korrektur abstehender Ohren zahlenmäßig eindeutig an erster Stelle. Erst mit weitem Abstand folgen Eingriffe wie Brustverkleinerungen, die Korrektur einer weiblichen Brust beim jungen Mann oder die Entfernung von Schweißdrüsen bei übermäßigem Schwitzen“, fasst Vogt zusammen. „Genau hier sehen wir eine Gefahr. Es muss sichergestellt werden, dass derartige Eingriffe weiterhin möglich sind. Denkbar wäre, den Eingriff erst nach psychologischer Begutachtung zu ermöglichen, wie es etwa in einer aktuellen österreichischen Gesetzesvorlage vorgesehen ist“, berichtet der Plastische und Ästhetische Chirurg.

„Schönheitschirurg“ – eine Berufsbezeichnung?
Auch wenn es um den geplanten Schutz vor unqualifizierten Operateuren gehe, empfiehlt Vogt einen Blick nach Österreich: „Hier ist vorgesehen, rechtlich abzusichern, dass Ärzte nur noch Eingriffe durchführen dürfen, die durch ihre Weiterbildung abgedeckt sind. So dürften dann Dermatologen Falten unterspritzen oder Gynäkologen Brüste vergrößern“, erklärt Vogt. Dies sei in Deutschland zwar auch durch das ärztliche Berufsrecht gesichert, allerdings habe ein vom Berufsgericht wegen Brustvergrößerungen abgemahnter Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg Anfang 2011 vom Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf Artikel 12 des Grundgesetztes (Berufsfreiheit) das Recht zugesprochen bekommen, Brüste zu vergrößern, sofern dies nicht überhand nehme und er sich den Eingriff zutraue. „Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Gesetzgeber im Dialog mit Kammern und Fachgesellschaften einen Weg findet, hier eindeutige und justiziable Regelungen durchzusetzen. Dies scheint in jedem Fall sinnvoller, als einen ,Facharzt für Schönheitschirurgie’ zu verankern“, schließt der Plastische und Ästhetische Chirurg.

Nachweis der Haftpflicht – aber sicher!
Bereits in der Bundestagsanhörung 2008 zum Antrag „Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen“ habe der Patientenanwalt Matthias Teichner deutlich gemacht, dass ein großes Problem der Patienten der mangelnde Versicherungsschutz des Arztes sei – vor allem bei fachfremden Operateuren. „Wir begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich und würden uns freuen, wenn der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schafft, die es den Kammern ermöglichen, die berufsrechtliche Pflicht zur Haftpflicht auch zu prüfen“, betont Vogt. Hier setze er auf die Unterstützung von Dr. Frank Ulrich Montgomery, dem Präsidenten der Bundesärztekammer. Dieser habe am 26. Januar 2011 in einer Bundestagsanhörung zum Patientenrechtegesetz deutlich gemacht, dass die Kammern dazu bereit seien und eine entsprechende Änderung der Heilberufe- und Kammergesetze angeregt. Montgomery habe seinerzeit weiter ausgeführt, dass er hoffe, mit diesem Wissen auch prüfen zu können, ob die Grenzen des Arbeitsgebietes eingehalten würden. Er kündigte an: „In diesem Zusammenhang diskutiert die Ärzteschaft, ob das Interventions- oder Sanktionsinstrumentarium der Ärztekammer gestärkt werden muss.“ Aus Prof. Vogts Sicht sei dies dringend angezeigt: „Nur ein gemeinsamer Vorstoß von Politik und Selbstverwaltung kann die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, unter denen Patienten im Bereich der ästhetischen Chirurgie geschützt werden können.“

 

Ergänzende Informationen:

Pressemappe DGPRÄC zur Bundestagsanhörung 2008 (am Ende der Mitteilung): http://tinyurl.com/ca8do7g

Wortprotokoll Anhörung Gesundheitsausschuss vom 26.01.2011 „Für ein modernes Patientenrechtegesetz“ (hier Seite 22 f. zur Berufhaftpflicht und fachfremden Operieren):
http://tinyurl.com/bo3ac8m